Dürfen Rasierer im Handgepäck mitgeführt werden? Hier bekommen Sie Antworten!

Nov 17, 2019

Die Frage Rasierer und Reisen ist für Männer auf der ganzen Welt eine echte Herausforderung. Denn das Rasieren – so lästig es vielen Männern auch sein mag – ist ein fester Bestandteil der täglichen Körperpflege und kann nur schwer entfallen. Wer Elektrorasierer bevorzugt, steht vor dem Problem unterschiedlicher Spannung im Zielland. Man(n) muss sich somit vorher gründlich erkundigen, um entweder einen entsprechenden Reiseadapter mitzunehmen oder für den Urlaub auf Nassrasieren umzusteigen.

Und da kommt schon die nächste Frage – darf der Rasierer mit ins Flugzeug genommen werden? Gehört der Rasierer ins Handgepäck oder in den Koffer? Was ist mit Rasiermesser, Ersatzklingen, Rasierschaum usw? Sind elektrische Geräte, wie ein Rasierer erlaubt? Sie sehen – das Thema ist komplizierter als es auf den ersten Blick aussieht.

Wir haben deshalb in diesem Beitrag alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt, damit Sie bei der nächsten Flugreise das Thema Rasierer im Flugzeug ganz entspannt angehen können.

Noch eine kleine Vorbemerkung, natürlich brauchen auch Frauen im Urlaub oder generell auf Reisen in der Regel Geräte oder Einwegrasierer, um die lästige Körperbehaarung in Schach zu halten. Insbesondere im Sommerurlaub am Strand möchte natürlich keine Frau haarige Beine, Achseln oder Bikinizone haben. Alle Bestimmungen gelten selbstverständlich in beiden Fällen – also für Männer und Frauen gleichermaßen.

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Darf man den Rasierer im Handgepäck oder Koffer mitnehmen?

Anders als man annehmen sollte, ist diese Frage nicht klar geregelt. Denn zunächst kommt es erstmal darauf an, von welchem Rasierer man denn eigentlich spricht. So ist es ein Unterschied, ob man einen Elektrorasierer im Handgepäck mitführen möchte, oder etwa einen Einweg Nassrasierer.

Besonders schwierig wird es mit einem Nassrasierer mit auswechselbaren Klingen. Am besten wir sehen und gemeinsam die einzelnen Optionen an.

Bevor wir dies tun möchten wir Ihnen unbedingt dazu raten, bei der jeweiligen Fluggesellschaft nachzufragen oder auf deren Webseite nach Information zu suchen. Denn es gibt in vielen Fällen – so beispielsweise auch bei Feuerzeugen – durchaus Unterschied zwischen den Airlines.

Typischerweise finden Sie alle Angaben zu Gegenständen, die im Handgepäck erlaubt, bzw.

verboten sind, in den Allgemeinen Beförderungsrichtlinien der Fluggesellschaft.
Die Auflagen sind besonders streng, was das Handgepäck angeht, da dieses während des Fluges für den Passagier oder Dritte zugänglich ist und im schlimmsten Fall gefährliche Gegenstände zu Terroranschlägen und Ähnlichem verwendet werden könnten. Natürlich könnte es auch zu Unfällen und Missgeschicken kommen.

In den meisten Fällen (also bei nahezu allen Fluggesellschaften) dürfen z.B. folgenden verbotene Gegenstände absolut nicht im Handgepäck mitgeführt werden:

  • Rasierklingen
  • Spielzeugwaffen oder Waffenattrappen (Plastik oder Metall)
  • Benzinfeuerzeug
  • Nagelfeilen (Papierfeilen sind gestattet)
  • Schleudern
  • Tischbesteck
  • Messer mit Klingen jeglicher Länge
  • Papiermesser
  • Werkzeug
  • Dartpfeile
  • Scheren
  • Spritzen
  • Stricknadeln
  • Sportschläger
  • Billard-, Snooker- oder Poolqueues

An dieser Liste können Sie bereits erkennen, dass das eigentliche Problem die Rasierklinge ist und weniger der Rasierer selbst. Deshalb muss also ganz klar zwischen Elektrorasierer und Nassrasierer unterschieden werden.

Anhand der Auflistung können Sie erkennen, dass bei der Mitnahme eines Rasierers zwischen Nass- und Trockenrasierer unterschieden werden muss.

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Es handelt sich um eine Sicherheitsmaßnahme

Bitte halten Sie sich auch vor Augen und vergessen Sie nicht, dass es sich beim Thema Gegenstände im Handgepäck mitnehmen nicht um Schikanen der Fluggesellschaft handelt, sondern um wichtige Maßnahmen für die Sicherheit an Bord – auch die Ihre. Denn auch wenn Sie natürlich denken, „Du lieber Himmel, ich nehme doch nicht die Klinge aus dem Rasierer und kidnappe das Flugzeug“, so stimmt dies natürlich – ein andere könnte dies aber durchaus tun, vor allem bei entsprechendem Training.

Man kann sich wundern, was ein Profi mit eine noch so kleinen spitzen oder scharfen Gegenstand anrichten kann. Und natürlich kann nicht jeder einzelne Fall überprüft und bewertet werden Deshalb gibt es eine allgemeingültige Regelung für alle Passagiere.

Aber natürlich muss man nicht gleich an den schlimmsten Fall denken, auch die einfache Tatsache, dass sich Passagiere aus Versehen an spitzen und scharfen Gegenständen verletzen könnten ist zu bedenken. Denn immerhin kann so etwas mitten über dem Atlantik passieren mit Flugzeiten von Stunden in beide Richtungen zum nächsten Flughafen.

Rasierer im Handgepäck – diese Modelle sind kein Problem

Da also die Rasierklingen das eigentliche Problem sind, ist die Mitnahme eines elektrischen Trockenrasierers mit Scherblatt absolut kein Problem. Dieser kann im Handgepäck problemlos mitgeführt werden und Sie können sich morgens in aller Ruhe Rasieren.

Das Einzige, was bei der Sicherheitskontrolle im Flughafen passieren kann ist, dass Sie aufgefordert werden, das Gerät ein- und auszuschalten. Dies bezeichnet man als Funktionstest.

Wenn Sie den Elektrorasierer auf dem Flug oder beim Zwischenstopp auch benutzen wollen, müssen Sie – je nachdem ob es sich um ein akku- oder netzbetriebenes Modell handelt – darauf achten, dass der Akku auch aufgeladen ist, bzw. dass Sie auch das Netzteil im Handgepäck mitführen.

Wenn Sie den Elektrorasierer im Handgepäck mitführen, gibt es zwar für die Art des Verstauens keine Regelung, wir empfehlen aber dennoch den Rasierer in der passenden Schutzhülle aufzubewahren.

Hier sind weitere interessante Themen: Welche Rechte habe ich bei einer Flugverspätung?

Nassrasierer im Handgepäck – hierauf müssen Sie achten

Wie bereits angesprochen ist die Mitnahme von Nassrasierern im Handgepäck wesentlich delikater. Denn die dazugehörigen Rasierklingen gelten als gefährlicher Gegenstand, da sie scharf sind und jemand damit verletzt werden kann.
Ein Nassrasierer mit auswechselbaren Rasierklingen ist somit im Handgepäck verboten. Dies kann auch für Einwegrasierer gelten, bei denen die Klingen im Plastikgehäuse sind.

Rasierklinge ist Rasierklinge und wir raten sehr dazu, nicht mit dem Sicherheitspersonal darüber zu diskutieren. In einigen Fällen wird das Thema Einwegrasierer als Ermessenssache gehandelt, d.h. es liegt im Ermessen des Sicherheitspersonals, ob sie den Rasierer erlauben oder nicht. Wer sich jedoch unnötigen Stress ersparen möchte, sollte schlicht und einfach auf das Mitführen eines Nassrasierers jedweder Art im Handgepäck verzichten und diesen ins aufgegebene Gepäck tun.

Denn immerhin dürfen Nassrasierer und Rasierklingen im Koffer selbstverständlich mitgeführt werden. Denn hier hat ja niemand während des Fluges Zugriff auf die Klingen.

Hier nochmal eine Tabelle für den besseren und schnellen Überblick:

Rasierer-Typ erlaubt/verboten im Handgepäck
Rasierklingen verboten
Rasiermesser verboten
elektrischen Trockenrasierer erlaubt
Nassrasierer Ermessenssache
Und an dieser Stelle noch ein kleines Kuriosum: Oft werden Rasierer bei der Sicherheitskontrolle den Passagieren abgenommen, können dann aber im Duty Free Bereich gekauft werden. In manchen Fällen gibt es sogar Automaten mit Produkten rund um das Rasieren.

Ein paar Worte zu Rasierschaum, Rasiergel und Aftershave

Für die Nassrasur wird natürlich auch Rasierschaum oder Rasiergel verwendet. Diese fallen wiederum unter die geltenden Bestimmungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Diese dürfen die Menge von maximal 100 ml nicht überschreiten. Die Sache mit der Rasur nach dem Übernacht Langstreckenflug wird also immer komplizierter, wenn man auf eine Nassrasur besteht.

Denn auch wenn aufgrund des Ermessensspielraum eventuell der Einwegrasierer doch mit ins Handgepäck gekommen ist, ist der Rasierschaum oder das Gel wahrscheinlich draußen geblieben. Denn Schaum kann nicht in einen kleineren 100 ml Behälter abgefüllt/umgefüllt werden.

Gel eventuell schon. Zum Glück gibt es mittlerweile Rasierschaum in kleinen Präsentationen zu kaufen, wenn Sie also nicht auf die Nassrasur verzichten wollen, müssen Sie sich vor dem Flug einen entsprechenden Rasierschaum in kleiner Flasche besorgen, den SIe dann problemlos im Handgepäck mitnehmen dürfen.

Ähnlich sieht es mit dem Aftershave oder einer Pflegelotion aus. Egal ob Elektrorasierer oder Nassrasierer, wer hinterher die Haut mit dem Lieblings After Shave beruhigen möchte, muss aufpassen. Sollte die Flasche mehr als 100 ml fassen können, darf Sie nicht mit ins Flugzeug – jedenfalls nicht im Handgepäck.

Vergessen Sie auch bitte nicht, dass alle Tuben, Dosen oder Behälter in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut werden müssen. Das Fassungsvermögen dieses Beutels darf 1 Liter nicht überschreiten und pro Passagier darf nur einer dieser Beutel im Handgepäck mitgenommen werden.

Wie können Rasierklingen zum Reiseziel mitgenommen werden?

Wenn Sie auf Ihren guten alten Nassrasierer schwören und auch im Urlaub nicht auf diesen verzichten möchten, dann können Sie diesen durchaus sogar im Handgepäck mitnehmen. Allerdings müssen selbstverständlich zuvor alle Klingen entfernt werden und diese, ebenso wie eventuell mitgenommenen Ersatzklingen im Koffer transportiert werden. Das ist nämlich absolut kein Problem, da im Gepäckraum ja niemand Zugriff auf die gefährlichen Gegenstände hat.

Wenn Sie also Aufgabegepäck haben, ist das Ganze kein Problem. Der einzige Nachteil ist, dass Sie sich im Flugzeug oder beim Zwischenstopp nicht rasieren können. Aber mal ehrlich, ist das wirklich ein echter Beinbruch?

Wenn Sie den Nassrasierer mitnehmen, sind die Ersatzklingen wichtig, da Sie diese eventuell im Urlaubsland oder am Reiseziel nicht finden können.

Sollten Sie kein Aufgabegepäck mit sich führen, sollten Sie die Anschaffung eines Reiserasierers in Erwägung ziehen. Denn der Preis liegt typischerweise ungefähr auf dem Niveau wie für ein Aufgabegepäckstück – finanziell ist es also zunächst das Gleiche. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass Sie ab dann den Reise Rasierer auch für andere Reisen zur Verfügung haben, sprich die Anschaffung macht sich schnell bezahlt!

Fazit zum Thema Rasierer im Handgepäck

Benutzer von Elektrorasierern mit Scherkopf sind fein raus und haben keinerlei Problem, diesen mit in die Flugzeugkabine zu nehmen. Nassrasierer und Rasierhobel können mitgenommen werden, wenn zuvor die Rasierklingen entfernt wurden und diese im Koffer mitgeführt werden. Allerdings macht es dann natürlich keinen Sinn, den Apparat im Handgepäck mit zu schleppen.

Ein Einwegrasierer mit eingebauter und nicht frei herausnehmbarer Klinge kann eventuell vom Sicherheitspersonal erlaubt werden. Wer Stress vermeiden möchte und keine Trockenrasur wünscht, sollte ein paar Bartstoppeln nach dem Flug in Kauf nehmen und lieber nichts riskieren. Am Zielort angekommen kann man(n) sich dann bequem und ohne Probleme im Hotelzimmer rasieren.

Was die Frauenwelt angeht, so wird sich wohl kaum jemand die Beine während des Fluges im winzig kleinen Bord-WC rasieren wollen. Also auf jeden Fall den Rasierer aus dem Handgepäck rausnehmen und im Koffer verstauen!

Petya Petrova

Petya Petrova

International Legal Strategist

Petya Petrova-Racheva besitzt einen Master of Law (LLM) und verfügt über umfassende Kenntnisse der europäischen Gesetze in verschiedenen Ländern. Sie liebt das Reisen und ihren Hund sowie ihre Familie.

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